Festnahmen oder Hausdurchsuchungen passieren häufig zu Zeiten in denen kein*e Strafverteidiger*in zu erreichen ist. Für diese Notfallsituationen außer der Reihe bietet der Bremische Anwaltsverein einen Strafverteidigernotdienst an.
Dieser ist besetzt an den Wochentagen von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages, sowie Wochenenden von freitags 18.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr und an Feiertagen von 18.00 Uhr des Vorabends bis 8.00 Uhr des folgenden Tages.
Der Notdienst für das Land Bremen ist während dieser Zeit zu erreichen unter der Telefon-Nr.: