Beschleunigtes Verfahren

Das Beschleunigte Verfahren, auch Schnellverfahren genannt, wurde eingeführt, um bei „einfachem Sachverhalt“ oder „klarer Beweislage“ für „kleinere Delikte“ (maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe) sprichwörtlich „kurzen Prozess“ zu machen. Im Fußballkontext kommt es nicht allzu oft vor und richtet sich meist gegen ausländische Gäste, kann aber auch deutsche Fans betreffen. Die Strafe soll der Tat dabei „auf dem Fuße“ folgen, wie es rechtsstaatsferne Politiker*innen immer wieder lauthals fordern. Dabei gehört es zu den Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, einer angeklagten Person ein faires Verfahren und ausreichend Zeit für eine Verteidigung zu ermöglichen. Dies ist bei einem Beschleunigten Verfahren nicht bzw. nur unter erschwerten Bedingungen gegeben.

Sollte bei deiner Festnahme beschlossen werden, dass gegen dich ein Beschleunigtes Verfahren Anwendung findet, kann es sein, dass sie dich bis dahin in Hauptverhandlungshaft behalten. Du solltest dann umgehend eine*n Anwält*in kontaktieren. Möglicherweise kann diese*r das Verfahren abwenden und dich rausholen. Falls du ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht stehst, solltest du darauf bestehen, von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten zu werden. Aussagen zur vorgeworfenen Sache oder Beweisanträge solltest du tunlichst vermeiden! Im Nachgang kannst du gegen ein Urteil innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einlegen. Es kommt dann zu einem normalen Prozess.