Vernehmung

Während einer (vorläufigen) Festnahme oder Ingewahrsamnahme kann es passieren, dass du von der Polizei vernommen wirst. Dies kann auch ganz beiläufig geschehen und für dich nicht als (förmliche) Vernehmung erkennbar sein, z.B. in der Zelle, beim Transport oder im Flur. Daher gilt in allen Situationen: Klappe halten! Du bist lediglich verpflichtet deine Personalien anzugeben. Verweigere sonst auf jede Frage die Aussage und bestehe auf dein Recht, telefonisch deine Anwältin oder Anwalt oder die GWH zu kontaktieren. Keine Aussage wird deine Situation verbessern! Lass dich in der Vernehmung weder von „good cops“, noch von „bad cops“ einwickeln! Glaub nicht, die Beamt*innen austricksen zu können. Sie wurden gut ausgebildet und speziell darauf geschult, verschiedene Techniken anzuwenden um dir eine Aussage zu entlocken. Meist erzählen sie dir, dass du dir mit einer Aussage selbst helfen kannst und dann schneller rauskommst. Das ist gelogen! Lass dich auch nicht auf vermeintlich belanglosen Small-Talk oder auf Diskussionen ein. Jede Aussage – und scheint sie noch so unwichtig – ist eine Aussage und kann dich oder andere belasten.
Wenn sie merken, dass du auf ein Gespräch einsteigst werden sie nicht locker lassen. Am Besten reagierst du auf jegliche Fragen immer monoton wie eine kaputte Schallplatte: Ich verweigere die Aussage! „Wie ist das Wetter?“ oder „Wollen Sie einen Kaffee?“: Ich verweigere die Aussage! Niemand hält dich dabei für blöd, auch wenn die Cops so tun mögen. Im Gegenteil, ihnen wird dadurch klar dass du deine Rechte kennst und sie lassen dich schneller in Ruhe.

Mit einer konsequenten Aussageverweigerung verdeutlichst du den Polizist*innen, dass sie bei dir keine Infos bekommen. Das ist nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern auch in Hinblick auf ein späteres Strafverfahren sinnvoll.