Die Polizei ist zur Abwehr einer gegenwärtigen Gewahr berechtigt, bei euch gefundene Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen. Das können zum Beispiel vermeintliche (Passiv-)Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände, Rauschmittel, Feuerwerkskörper, Eddings oder auch Aufkleber sein. Wenn sie Gegenstände sicherstellen, lasst euch das Protokoll der sichergestellten Gegenstände zeigen und eine Abschrift aushändigen. Kontrolliert alles auf seine Richtigkeit und überprüft ob mögliche Beschädigungen vermerkt sind. Freie Felder sollten durchgestrichen werden. Selbst unterschreiben müsst und solltet ihr nichts! Auch solltet ihr der Sicherstellung nicht zustimmen und euch nicht mit einer Vernichtung einverstanden erklären. Angaben zu gefundenen Gegenständen solltet ihr unterlassen.
Ist die Gefahr nicht mehr gegeben, ist die Polizei verpflichtet euch die Gegenstände wieder auszuhändigen. Ihr erhaltet dann in der Regel einen Brief in dem erklärt wird, wann und wo ihr die Sachen abholen könnt. Verbotene Gegenstände werden euch logischerweise nicht zurückgegeben und können zu einem Strafverfahren führen. Wendet euch in dem Fall an uns!