Aufenthalts- und Betretungsverbote

Als Aufenthalts- und Betretungsverbote gelten Verfügungen, durch die den Betroffenen untersagt wird, einen bestimmten räumlichen Bereich für einen bestimmten Zeitraum zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Denkbar sind sowohl Verbote, die sich nur auf einen einzelnen (Spiel-)Tag beziehen, als auch solche die auf einen längeren Zeitraum, z.B. eine ganze Saison, angelegt sind. Diese Verbote werden von den Ordnungs- und Polizeibehörden ausgesprochen und nicht von den Vereinen. Es handelt sich also nicht um Stadionverbote im eigentlichen Sinne, auch wenn das Stadion regelmäßig in den örtlichen Geltungsbereich miteinbezogen ist. Die Behörde spricht ein derartiges Verbot aus, wenn sie der Ansicht ist, dass die betroffene Person im entsprechenden Bereich Straftaten begehen wird. Diese Annahme muss allerdings auf bestimmte Tatsachen gestützt sein. Oftmals werden die Verbote jedoch auf einer sehr dünnen Grundlage ausgesprochen und z.B. lediglich auf vereinzelte Identitätsfeststellungen oder eingestellte Ermittlungsverfahren in der Vergangenheit gestützt. Es ist deshalb sehr wichtig, dass ihr, wenn ihr in diesem Zusammenhang Post erhaltet, sofort Kontakt zur Grün-Weißen-Hilfe aufnehmt oder direkt einen Anwalt oder eine Anwältin aufsucht.