Hausdurchsuchung

Gerade in der jüngeren Vergangenheit ist die Polizei auch im Rahmen von Fußballermittlungen vermehrt dazu übergegangen, Hausdurchsuchungen bei den jeweilig Beschuldigten durchzuführen. Ziel der Durchsuchung sind regelmäßig Kleidungsgegenstände oder elektronische Kommunikationsmittel wie PC oder Handys. Eine Hausdurchsuchung bedarf in diesen Fällen nahezu immer eines richterlichen Beschlusses. Solltet ihr also frühmorgens von der Polizei geweckt werden, lasst ihr euch, sofern es die Situation erlaubt, zuallerst den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und verlangt genug Zeit, um diesen in Ruhe durchzulesen. Nutzt diese Zeit am besten auch dazu, euch zu beruhigen und trotz der überraschenden und bedrohlichen Situation einen klaren Kopf zu fassen. Ihr habt das Recht, eine*n Zeug*in, z.B. eine*n Mitbewohner*in oder Nachbar*in, hinzuzuziehen. Versucht außerdem, telefonisch einen Anwalt oder eine Anwältin zu erreichen. Die Polizei darf nur eure Räumlichkeiten und Gemeinschaftsräume, die von allen Bewohner*innen genutzt werden, durchsuchen. Es empfiehlt sich also, z.B. in Wohngemeinschaften, Namensschilder an den Türen anzubringen. Sollten Gegenstände beschlagnahmt werden, widersprecht dieser Beschlagnahme. Spätestens nach Abschluss der Durchsuchung solltet ihr dann einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuziehen und auch den Kontakt zur Grün-Weißen-Hilfe aufnehmen.