Sicherstellung von Gegenständen

Die Polizei ist zur Abwehr einer gegenwärtigen Gewahr berechtigt, bei euch gefundene Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen. Das können zum Beispiel vermeintliche (Passiv-)Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände, Rauschmittel, Feuerwerkskörper, Eddings oder auch Aufkleber sein. Wenn sie Gegenstände sicherstellen, lasst euch das Protokoll der sichergestellten Gegenstände zeigen und eine Abschrift aushändigen. Kontrolliert alles auf seine Richtigkeit und …

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