Beschleunigtes Verfahren

Das Beschleunigte Verfahren, auch Schnellverfahren genannt, wurde eingeführt, um bei „einfachem Sachverhalt“ oder „klarer Beweislage“ für „kleinere Delikte“ (maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe) sprichwörtlich „kurzen Prozess“ zu machen. Im Fußballkontext kommt es nicht allzu oft vor und richtet sich meist gegen ausländische Gäste, kann aber auch deutsche Fans betreffen. Die Strafe soll der Tat dabei „auf …

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