Das Verwaltungsgericht Bremen hat festgestellt, dass die Präventivhaft, in die eines unserer Mitglieder vor dem Heimspiel gegen den 1. FC Köln am 20. Mai 2023 genommen wurde, rechtswidrig war – und zwar gleich aus drei Gründen: Es fehlte an einer hinreichenden Gefahrenlage, es hätten gegebenenfalls zunächst mildere Maßnahmen wie ein Platzverweis gewählt werden müssen, und der Richtervorbehalt wurde missachtet. Am vergangenen Freitag wurde die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt – und die hat es in sich.