Verfahrenseinstellung

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft wie es mit dem Verfahren weitergeht. Sie prüft ob gegen euch ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht. Das heißt, ob die Ermittlungsakte genügend Beweismaterial hervorbringt, welches eine Verurteilung vor Gericht wahrscheinlich macht. Bejaht sie dies, wird sie entweder Anklage erheben oder einen Strafbefehl vor Gericht beantragen. Andernfalls stellt sie das …

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