Strafbefehl

Das Strafbefehlsverfahren ist ein verkürztes und schriftliches Verfahren, das eine „richtige“ Hauptverhandlung ersetzen kann. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, es kommt dann zu einer tatsächlichen Verhandlung. Da der Strafbefehl nach Ablauf der sehr kurzen Einspruchsfrist rechtskräftig wird und wie ein Urteil wirkt, solltet ihr auf keinen Fall leichtfertig damit umgehen und sofort einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten, um das weitere Vorgehen zu beraten! Unter Umständen ist es sinnvoll, direkt nach Zustellung des Strafbefehls vorsorglich Einspruch bei Gericht einzulegen. Dieser erfordert keine Begründung und kann nach anwaltlicher Beratung auch zurückgenommen werden.